BUS D/DE

Bus- Ausbildung

Führerscheinklassen
D / DE

Berufskraftfahrer/in TQ3 - Personen befördern

100% FÖRDERFÄHIG

TQ3 Qualifikation, Busfahrer/in

Die Teilqualifizierung TQ3 "Personen befördern" ist neben der TQ1 "Güter befördern" einer der wichtigsten Teilen der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Mit der Qualifizierung können Sie als qualifizierter Buskraftfahrer in Linien- und internationalem Personenverkehr eingesetzt werden.

Info zu TQ3

Mit dieser Teilqualifikation zum Busfahrer/zur Busfahrerin investieren Sie gezielt in Ihre Zukunft!

Wenn Sie erst mal die Fahrerlaubnis D/DE haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemals wieder arbeitslos werden verschwindend gering.

  • Sie haben immer einen gesicherten Arbeitsplatz
  • Sie helfen Leuten dabei von A nach B zu gelangen
  • Sie werden sogar dafür bezahlt, dass Sie etwas von Deutschland/der Welt sehen

VORAUSSETZUNGEN

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger

Führerscheinklassen-Ausbildung D/DE

Für die Busführerscheine ist der Buchstabe D zuständig. Konkret sind es die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE, die es Ihnen erlauben, hinter dem Steuer eines Busses zu sitzen.

Diese Busse dürfen mehr als acht Personen befördern. In Kombination mit dem Buchstaben E ist auch das Mitführen von Anhängern gestattet, die mehr als 750 kg wiegen.

Ebenso wie beim LKW, gelten auch für die Bus-Führerscheinklassen, dass die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre und mit Vorlage eines ärztlichen Attests erneuert werden muss. Hinzu kommt, dass für diese Führerscheinklassen ein Mindestalter von 21 Jahren (D1 und D1E) bzw. sogar von 24 Jahren (Klassen D und DE) gilt.

Nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBL. IS. 1958) in der jeweils geltenden Fassung

Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B


Was darf man mit der Klasse D1 fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit Platz für maximal 16 Personen (exklusive Fahrer)
  • Maximale Fahrzeuglänge 8m
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
  • Erteilung/Befristung von D1 auf 5 Jahre, danach Verlängerung für 5 Jahre nach Vorlage positiver Eignung (Arbeitsmedizinische Gutachten, MPU Gutachten u. augenärtzl. Gutachten)

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren

Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs:6-8 Wochen



Welche Klassen schließt D1 mit ein?

Klasse B, AM und L



Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1?

5 Jahre / danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Vorbesitz der Klasse B und D1

Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:


  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Was darf man mit der Klasse D1E (kleine Busse mit Anhänger) fahren?


  • Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren

Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs: 4 Wochen



Welche Klassen schließt D1E mit ein?

Klasse BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1



Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D1E?

5 Jahre / danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetzes oder nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B


Was darf man mit der Klasse D (große Busse) fahren?

  • Kraftfahrzeuge - außer solche der Klassen A1, A2 und A 
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 Std. und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
  • Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren

Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs: 8 Wochen


Welche Klassen schließt D mit ein?

Klasse D1, B, AM und L


Wie lange gilt die Fahrerlaubnis D?

5 Jahre / danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ab 21 Jahre

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km

Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B und D



Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?

  • Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten


Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?


  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 Std. und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
  • Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren

Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs: 4 Wochen


Welche Klassen schließt DE mit ein?

Klasse D1E, BE, AM, L und C1E bei Vorbesitz von C1



Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?

5 Jahre / danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Bei Vorbesitz der Klasse B und D

  • Nur für die Klasse D nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes 
  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder nach "Beschleunigter Grundqualifikation" durch Ausbildung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km

Für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach:


  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb"
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden 
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km

Was darf man mit der Klasse DE (große Busse mit Anhänger) fahren?


  • Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?


  • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 Std. und IHK-Prüfung, berechtigt mit 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, ab 23 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren
  • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 21 Jahren im gewerblichen Personenverkehr mit allen Bussen zu fahren
  • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren im gewerblichen
  • Personenverkehr mit Bussen auf Linien bis 50 km, und ab 20 Jahren mit allen Bussen im Reise- und Linienverkehr zu fahren

Wie lange dauert die Ausbildung?

Vollzeitkurs: 8 Wochen



Welche Klassen schließt DE mit ein?

Klasse D1E, BE, AM, L, und C1E bei Vorbesitz von C1



Wie lange gilt die Fahrerlaubnis DE?

5 Jahre / danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden

Einen Busführerschein gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Abhängig von Ihren Wünschen und Voraussetzungen sind unterschiedliche Klassen für den Busführerschein nötig.

Ihr Alter, der Vorbesitz bestimmter Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel dem Autoführerschein und das Bestehen von Gesundheitschecks setzen den Rahmen für Ihren Busführerschein.

Die Bus-Ausbildung umfasst

Führerscheinklasse D1 (Kleine Busse bis 16 Sitzplätze)

Theorie:


Vorbesitz    GW.       sp. W. D1            Gesamt


B                      6             10                          16


C1                    6              4                           10


C                      6              4                           10


GW = Grundwissen / sp.W. = spezial Wissen


Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)


Sonderfahrten:

B auf D1   / C1 auf D1


Übungsstunde = 41             Überlandfahrt = 19


Autobahnfahrt = 12             Nachtfahrt = 7


B auf D1  /  C1 auf D1 (2 Jahre)


Übungsstunde = 16             Überlandfahrt = 8


Autobahnfahrt = 4               Nachtfahrt = 4


C auf D1   


Übungsstunde = 8               Überlandfahrt = 6


Autobahnfahrt = 4               Nachtfahrt = 4


C auf D1   (2 Jahre)


Übungsstunde = 6               Überlandfahrt = 4


Autobahnfahrt = 2               Nachtfahrt = 2



Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC)

Fragebogen mit 35 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden


Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 75 min besteht aus

  • 60 Minuten fahren
  • Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min

Führerscheinklasse D1E (kleiner Bus mit Anhänger)

Theorie =  entfällt


Praxis:


Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)



Sonderfahrten: D1 auf D1E

  • 4 Übungsstunden
  • 3 Überlandfahrt
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung = entfällt


Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 min
  • Fahrprüfung 60 min
  • Verbinden oder Trennen 10 min

Führerscheinklasse D (große Busse über 8 Sitzplätze)

Die Ausbildung umfasst:


Theoriestunden


Vorbesitz      GW       Sp.W.     Gesamt


B                         6             18          24


C1                       6             12          18


D1                       6               8          14


D                         6               8          14



Praxis:


Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)



Sonderfahrten:


B auf D   / C1 auf D


Übungsstunde = 45             Überlandfahrt = 22


Autobahnfahrt = 14             Nachtfahrt = 8


B auf D  /  C1 auf D (2 Jahre)


Übungsstunde = 33              Überlandfahrt = 12


Autobahnfahrt = 8                Nachtfahrt = 8


D1 auf D   


Übungsstunde = 20              Überlandfahrt = 5


Autobahnfahrt = 5                Nachtfahrt = 5


C auf D  


Übungsstunde = 14               Überlandfahrt = 16


Autobahnfahrt = 8                 Nachtfahrt = 6


C auf D   (2 Jahre)


Übungsstunde = 7                 Überlandfahrt = 8


Autobahnfahrt = 4                 Nachtfahrt = 3



Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC)

Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden


Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 75 min
  • Fahrprüfung 60 min
  • Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min

Führerscheinklasse DE (große Busse mit Anhänger)

Theorie =  entfällt


Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)



Sonderfahrten:

                                        D auf DE


Übungsstunde                    4                   


Überlandfahrt                      1                             


Autobahnfahrt                     1                              


Nachtfahrt                            1                              



Welche Prüfung muss man absolvieren?



Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 70 min
  • Fahren 60 min
  • Verbinden oder Trennen 10 min

Kombinationsausbildung Führerscheinklasse D/DE (große Busse und Züge)

Die Ausbildung umfasst:


Theoriestunden


Vorbesitz      GW       sp.W. D             Gesamt


B                         6             18                     24


C1                       6             12                     18


D1                       6               8                     14


D                         6               8                     14



Praxis:

Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)



Sonderfahrten:


B auf D   /  C1 auf D


Übungsstunde = 45             Überlandfahrt = 22


Autobahnfahrt = 14             Nachtfahrt = 8


B auf D  /  C1 auf D (2 Jahre)


Übungsstunde = 33              Überlandfahrt = 12


Autobahnfahrt = 8                Nachtfahrt = 5


D1 auf D   


Übungsstunde = 20              Überlandfahrt = 5


Autobahnfahrt = 5                Nachtfahrt = 5


C auf D  


Übungsstunde = 14               Überlandfahrt = 16


Autobahnfahrt = 8                 Nachtfahrt = 6


C auf D   (2 Jahre)


Übungsstunde = 7                 Überlandfahrt = 8


Autobahnfahrt = 4                 Nachtfahrt = 3


D auf DE  


Übungsstunde = 4                 Überlandfahrt = 3


Autobahnfahrt = 1                 Nachtfahrt = 1



Welche Prüfung muss man absolvieren?



Theorieprüfung (PC)


Fragebogen mit 40 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden



Praktische Prüfung:


Erste Prüfung Klasse D

  • Dauer mindestens 75 min
  • Fahrprüfung 60 min
  • Abfahrtskontrolle und Handfertigkeiten 15 min.

Zweite Prüfung Klasse DE

  • Dauer mindestens 70 min
  • Fahrprüfung 60 min
  • Verbinden oder Trennen 10 min

Einfach lernen mit System


Hinweis zum Mindestalter:

Entsprechend § 10 Abs. 2 FeV hat die Behörde in den Fällen der Ausnahmen vom Mindestalter für die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE eine Überprüfung der Kraftfahreignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.

Voraussetzungen:


  • Biometrisches Passfoto
  • Gesundheits-Gutachten nach Anlage 5.1 FeV
  • Augengutachten nach Anlage 6 FeV
  • Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins
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