Berufskraftfahrer/in TQ3 - Personen befördern
100% FÖRDERFÄHIG
TQ3 Qualifikation, Busfahrer/in
Die Teilqualifizierung TQ3 "Personen befördern" ist neben der TQ1 "Güter befördern" einer der wichtigsten Teilen der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Mit der Qualifizierung können Sie als qualifizierter Buskraftfahrer in Linien- und internationalem Personenverkehr eingesetzt werden.
Mit dieser Teilqualifikation zum Busfahrer/zur Busfahrerin investieren Sie gezielt in Ihre Zukunft!
Wenn Sie erst mal die Fahrerlaubnis D/DE haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie jemals wieder arbeitslos werden verschwindend gering.
- Sie haben immer einen gesicherten Arbeitsplatz
- Sie helfen Leuten dabei von A nach B zu gelangen
- Sie werden sogar dafür bezahlt, dass Sie etwas von Deutschland/der Welt sehen
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung
- Erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Führerscheinklassen-Ausbildung D/DE
Für die Busführerscheine ist der Buchstabe D zuständig. Konkret sind es die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE, die es Ihnen erlauben, hinter dem Steuer eines Busses zu sitzen.
Diese Busse dürfen mehr als acht Personen befördern. In Kombination mit dem Buchstaben E ist auch das Mitführen von Anhängern gestattet, die mehr als 750 kg wiegen.
Ebenso wie beim LKW, gelten auch für die Bus-Führerscheinklassen, dass die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre und mit Vorlage eines ärztlichen Attests erneuert werden muss. Hinzu kommt, dass für diese Führerscheinklassen ein Mindestalter von 21 Jahren (D1 und D1E) bzw. sogar von 24 Jahren (Klassen D und DE) gilt.

Einen Busführerschein gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen: Abhängig von Ihren Wünschen und Voraussetzungen sind unterschiedliche Klassen für den Busführerschein nötig.
Ihr Alter, der Vorbesitz bestimmter Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel dem Autoführerschein und das Bestehen von Gesundheitschecks setzen den Rahmen für Ihren Busführerschein.

Die Bus-Ausbildung umfasst
Einfach lernen mit System
Hinweis zum Mindestalter:
Entsprechend § 10 Abs. 2 FeV hat die Behörde in den Fällen der Ausnahmen vom Mindestalter für die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE eine Überprüfung der Kraftfahreignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passfoto
- Gesundheits-Gutachten nach Anlage 5.1 FeV
- Augengutachten nach Anlage 6 FeV
- Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis
- Kopie des vorhandenen Führerscheins